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Die gesetzliche Berufsunf�higkeits-Versicherung wurde stark eingeschr�nkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
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K�ndigung der Hausratversicherung

Grunds�tzlich verl�ngern sich Versicherungsvertr�ge die f�r die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche K�ndigung beendet werden.

  1. Ordentliche K�ndigung:

    Die K�ndigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gek�ndigt wird.
     

  2. Au�erordentliche K�ndigung:
  • bei Pr�mienerh�hung:

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Erh�ht der Versicherer auf Grund einer Pr�mienangleichung die Beitr�ge, ohne da� sich der Versicherungsumfang �ndert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, fr�hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh�hung k�ndigen. (Gilt f�r Vertragsabschl�sse nach Juni 1994)

Sonderregelungen :

Vertragsabschl�sse vor dem 01.01.1991:

Die Pr�mie muss sich um mehr als 10% gegen�ber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren insgesamt um mehr als 20% erh�ht haben.

Vertragsabschl�sse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994:

Die Pr�mie muss sich um mehr als 5% gegen�ber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegen�ber der Erstpr�mie erh�ht haben.

Vertragsabschl�sse ab dem 29.07.1994:

Nach jeder Erh�hung kann gek�ndigt werden.

  • im Schadensfall:

Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gek�ndigt werden.

Die K�ndigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

  • bei Umzug:

�ndert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers und erh�ht sich dieser dadurch, kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gek�ndigt werden.

Tip:

Eine K�ndigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der K�ndigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

(Dies gilt auch im Falle einer K�ndigung seitens des Versicherers)

Copyright 2000/2001: INNOSystems GmbH

 

 

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