Erh�ht der Versicherer auf Grund einer
Pr�mienangleichung die Beitr�ge, ohne da� sich der
Versicherungsumfang �ndert, so kann der Versicherungsnehmer
innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des
Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, fr�hestens
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh�hung k�ndigen.
(Gilt f�r Vertragsabschl�sse nach Juni 1994)
Sonderregelungen :
Vertragsabschl�sse vor dem 01.01.1991:
Die Pr�mie muss sich um mehr als 10%
gegen�ber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinander
folgenden Jahren insgesamt um mehr als 20% erh�ht haben.
Vertragsabschl�sse zwischen 01.01.1991 und
24.06.1994:
Die Pr�mie muss sich um mehr als 5% gegen�ber
dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegen�ber der Erstpr�mie erh�ht
haben.
Vertragsabschl�sse ab dem 29.07.1994:
Nach jeder Erh�hung kann gek�ndigt werden.
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden
reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des
Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gek�ndigt
werden.
Die K�ndigung durch den Versicherungsnehmer
muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des
Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit
sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden
Versicherungsperiode ausgesprochen werden.