| Was ist im
Schadensfall bei der Hausratversicherung zu beachten? |
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Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer
folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- er muss den Schaden dem Versicherer der Hausratversicherung
unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen;
- er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl,
Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle
melden;
- er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung
über abhanden gekommene Sachen einreichen;
- er muss abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige
Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere
das Aufgebotsverfahren einleiten;
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- er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern;
- er muss dem Versicherer der Hausratversicherung bei der
Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich
Auskünfte erteilen und Belege beibringen
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