Hausratversicherung

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Unser Tipp:
Die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit


 

     

 

 

Was ist im Schadensfall bei der Hausratversicherung zu beachten?


Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  • er muss den Schaden dem Versicherer der Hausratversicherung unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen;
     
  • er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden;
     
  • er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhanden gekommene Sachen einreichen;
     
  • er muss abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten;

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  • er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern;
     
  • er muss dem Versicherer der Hausratversicherung bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen

 

 

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