Hausratversicherung

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Hausratversicherung

   
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Unser Tipp:
Die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit


 

     

 

 

Was umfasst die Hausratversicherung ?

Die Hausratversicherung umfasst Schäden am gesamten Hausrat durch:

   Brand, Blitzschlag, Explosion

   Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

   Sturm und Hagel

 

Hausratsversicherung-Rechner


 

 


hier zum Vergleich
Hausratversicherung

sowie auch Schäden durch die genannten Gefahren an:

   Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, wenn diese nicht mehreren
      Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen;

   in das Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen, Einbauschränke oder
      Holzdecken, die der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten beschafft hat und für die
      er die Gefahr trägt;

   Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Ihrer Motoren;

   Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen, die dem Beruf oder dem Gewerbe des
      Versicherungsnehmers oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

   In der Regel lassen sich gegen Mehrprämie folgende weitere Gefahren mitversichern:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien

   Im Rahmen eines versicherten Schadensereignisses werden u.a. auch Kosten ersetzt

  • für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten);
  • die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen Unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten);
  • die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten);
  • für Schloßänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anlässlich eines Versicherungsfalles abhanden gekommen sind (Schloßänderungskosten);
  • für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten);
  • für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
  • für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
  • für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).

Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.

Die zur Zeit aktuellsten Bedingungen sind die VHB 92. Ältere Verträge können auch noch die VHB 84 oder sogar die VHB 74 enthalten. Die Tabelle finden sie unter Unfallversicherung-VHV-Tabelle
 

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