Was
umfasst die Hausratversicherung ?
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Ob und in welcher
Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem im
Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.
Die zur Zeit
aktuellsten Bedingungen sind die VHB 92. Ältere Verträge können
auch noch die VHB 84 oder sogar die VHB 74 enthalten.
Die nachstehende
Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungen der jeweiligen
Bedingungen auf:
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hier
zum Vergleich
Hausratversicherung
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VHB
74 |
VHB
84 |
VHB
92 |
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Versicherte Gefahren |
Fünffach-
Kombination:
Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Leitungswasser, Sturm, Glas
-Ausschnittdeckung möglich-
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Vierfach
Kombination:
Feuer, Einbruchdiebstahl/
Raub, Leitungswasser, Sturm sowie Hagel
durch Klausel 838 -Nur Vollkombination möglich-
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Vierfach
Kombination:
Feuer, Einbruchdiebstahl/
Raub, Leitungswasser, Sturm einschl.
Hagel, Hagel Klausel entfällt, -Nur Vollkombination möglich-
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Antennen, Markisen |
einzelvertragliche Vereinbarung |
versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen
Zwecken dienend
§ 1
Nr. 2a, § 10 Nr. 2
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versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen
Zwecken dienend
§ 1
Nr. 2a, § 10 Nr. 2
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Anzeigepflicht |
anzugeben sind alle für die Übernahme erheblichen Gegenstände
(keine Definition) §7 Nr. 1 |
zu
beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1 |
zu
beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1 |
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Außen-
versicherung |
Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens
10.000,-- DM innerhalb Europas
§ 6
Nr. 2
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Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens
15.000,-- DM innerhalb Europas
§ 12
"vorübergehend" ist mit drei Monaten
definiert
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Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs -summe, höchstens
20.000,-- DM weltweit
§ 12
"vorübergehend" ist mit drei Monaten
definiert
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Sachen
in Garagen außerhalb des Versicherungs- grundstücks, jedoch in der
Nähe; außerdem Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschafts-
räumen |
nicht
versichert |
nicht
versichert |
versichert |
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Beitragssatz anpassung |
Beitragssatz- anpassung nicht vorgesehen |
erfolgt bedingungs- gemäß entsprechend der Schaden- entwicklung:
Der Versicherungs- nehmer kann den Vertrag kün-digen wenn die
Erhöhung bestimmte Grenzen überschreitet.
§
16 Nr. 2
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erfolgt bedingungs- gemäß. Individuelle Entscheidung des
Versicherers - Der Versicherungs- nehmer kann nach jeder Prämien-
satzerhöhung kündigen.
§
16 Nr. 2
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Brandschäden durch Nutzwärme |
nicht
versichert |
nicht
versichert |
versichert |
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Diebstahl aus Kraftfahrzeugen/ Wäschediebstahl
Diebstahl von Gartenmöbeln/- Geräten
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versichert mit Entschädigungs- grenzen
§ 3
B Nr. 5/6a/6b
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nicht
versichert |
nicht
versichert |
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Vom
Mieter in das Gebäude eingefügte Gegenstände sofern er die Gefahr
trägt |
versichert sind nur Badewannen, Badeöfen, Waschbecken, sonstige
wasserführende Installationen |
versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost)
§ 1
Nr. 2b, § 7 Nr. 2
|
versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost) §
1 Nr. 2b, § 7 Nr. 2 |
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Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung/
Wiederbeschaffung |
Zahlung des Neuwertanteils abhängig von Wiederherstellung/
Wiederbeschaffung
§ 5
Nr. 3a
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Volle
Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/
Wiederbeschaffung |
Volle
Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/
Wiederbeschaffung |
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Fahrraddiebstahl |
versichert mit Entschädigungsgrenze
§ 3
B Nr. 6c |
nicht
versichert. Einschluß gegen Zuschlag möglich (Klausel 833)
Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungssumme.
-Erhöhung möglich- |
nicht
versichert. Einschluß gegen Zuschlag möglich (Klausel 7110)
Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungssumme.
-Erhöhung möglich- |
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Gebäude- und Mobiliar- verglasung bis 3 qm ohne Sonderverglasung |
versichert § 2 Nr. 10 |
nicht
versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/
Glasarten |
nicht
versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/
Glasarten |
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Kosten
für Unterbringung im Hotel o.ä., wenn die Wohnung durch einen
Versicherungsfall unbewohnbar wurde |
nicht
versichert |
nicht
versichert |
versichert bis zu 100 Tage Entschädigungs- grenze
-soweit nichts anderes vereinbart wurde
pro Tag 1°/°° der Hausrat- Versicherungs- summe
§ 2 Nr. 1h |
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Kosten
für Transport und Lagerung von versichertem Hausrat wenn die
Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird |
nicht
versichert |
nicht
versichert |
versichert bis zu 100 Tage
§ 2
Nr. 1c |
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Motorbetriebene Rasenmäher, Kranken-fahrstühle, Go-Karts und
Spielfahrzeuge; ferner Motoren für Falt und Schlauchboote |
nicht
versichert |
nicht
versichert |
versichert
§ 1
Nr. 2c |
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Neuwert- entschädigung |
Neuwert- entschädigung mit Ausnahmen; Zeitwertent- schädigung
-bei nicht mehr zum Gebrauch bestimmten
Sachen
-bei noch zum Gebrauch bestimmten Sachen,
deren Zeitwert niedriger als 50% des Wieder- beschaffungspreises
ist
Erweiterte Neuwert- versicherung kann
vereinbart werden |
generell unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle
versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers
noch zu verwenden sind.
Sonst Verkaufspreis
§ 18 Nr. 2 |
generell (unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle
versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers
noch zu verwenden sind.
Sonst Verkaufspreis
§ 18 Nr. 2 |
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Sportgeräte |
versichert sind Falt-, Schlauch-, Kunststoff- boote und Kanus
§ 2
Nr. 1 |
versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig
von der Baustoffart), Surfgeräte und Flugdrachen, nicht jedoch
deren Motoren
§ 1
Nr. 2c |
versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig
von der Baustoffart), einschl. Motoren; Surfgeräte und Flugdrachen
§ 1
Nr. 2d |
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Summen- vanpassung |
kann
vereinbart werden; kein Widerspruch im Einzelfall |
obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer
kann widersprechen
§ 16 Nr. 1 |
obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer
kann widersprechen
§ 16 Nr. 1 |
|
Unter-
versicherung |
wird
angerechnet
§ 5
Nr. 2 |
Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindestver-
sicherungssumme je qm Wohnfläche vereinbart wird.
Klausel 834 |
Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindestver-
sicherungssumme je qm Wohnfläche vereinbart wird.
Klausel 7712 |
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Vandalismus |
nicht
versichert |
versichert § 6 |
versichert § 6 |
Versicherungs- summe nach dem Versicherungs-
Fall |
Minderung für den Rest der Versicherungs- periode um den Betrag
der Entschädigung
§
19 Nr. 1 |
keine
Minderung durch Entschädigungs- zahlung
§
27 |
keine
Minderung durch Entschädigungs- zahlung
§
27 |
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Wertsachen |
viele
unterschiedliche, sich teilweise überschneidende Einzel-
entschädigungs- grenzen mit absoluten Beträgen
Behältnisverschluß für Münzen und Schmuck
Geldschrankverschluß einzelvertraglich zu
vereinbaren
§ 2 Nr. 3-9 |
Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und
sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle,
Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und
Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne
Möbel
Entschädigungs- grenze 20% der
Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich
bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb
verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht
200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger
Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten
folgende Entschädigungs- grenzen:
15.000,-- DM für Bargeld
5.000,-- DM für Urkunden
einschl. Sparbücher und Wertpapiere
40.000,-- DM für Schmucksachen, Perlen,
Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin
§ 19 |
Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und
sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände
sowie Sachen aus Silber und Sachen die über 100 Jahre alt sind
(Antiquitäten), jedoch ohne Möbel
Entschädigungs- grenze 20% der
Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich
bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb
verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht
200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger
Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener
Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten
folgende Entschädigungs- grenzen:
20.000,-- DM für Bargeld
5.000,-- DM für Urkunden
einschl. Sparbücher und Wertpapiere
40.000,-- DM für Schmucksachen, Perlen,
Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder
Platin
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Privathaftpflicht |
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Haftpflicht 2,5M €
Versicherungssumme für Personen und Sachschäden
jetzt ab |
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€ 42,57 p.a. |
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