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Was umfasst die Hausratversicherung ?

Ob und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden hängt auch besonders von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.

Die zur Zeit aktuellsten Bedingungen sind die VHB 92. Ältere Verträge können auch noch die VHB 84 oder sogar die VHB 74 enthalten.

Die nachstehende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungen der jeweiligen Bedingungen auf:

 

Hausratsversicherung-Rechner


 

 


hier zum Vergleich
Hausratversicherung

  VHB 74 VHB 84 VHB 92
Versicherte Gefahren Fünffach-
Kombination:

Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Leitungswasser, Sturm, Glas -Ausschnittdeckung möglich-

 

Vierfach
Kombination:

Feuer, Einbruchdiebstahl/

Raub, Leitungswasser, Sturm sowie Hagel durch Klausel 838 -Nur Vollkombination möglich-

 

Vierfach
Kombination:

Feuer, Einbruchdiebstahl/

Raub, Leitungswasser, Sturm einschl. Hagel, Hagel Klausel entfällt, -Nur Vollkombination möglich-

 

Antennen, Markisen einzelvertragliche Vereinbarung versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienend

§ 1 Nr. 2a, § 10 Nr. 2

 

versichert, soweit nicht mehrere Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienend

§ 1 Nr. 2a, § 10 Nr. 2

 

Anzeigepflicht anzugeben sind alle für die Übernahme erheblichen Gegenstände (keine Definition) §7 Nr. 1 zu beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1 zu beantworten sind nur die Antragsfragen § 13 Nr.1
Außen- versicherung Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens 10.000,-- DM innerhalb Europas

§ 6 Nr. 2

 

Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs- summe, höchstens 15.000,-- DM innerhalb Europas

§ 12

"vorübergehend" ist mit drei Monaten definiert

 

Entschädigungs- grenze 10% der Versicherungs -summe, höchstens 20.000,-- DM weltweit

§ 12

"vorübergehend" ist mit drei Monaten definiert

 

Sachen in Garagen außerhalb des Versicherungs- grundstücks, jedoch in der Nähe; außerdem Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschafts- räumen nicht versichert nicht versichert versichert
Beitragssatz anpassung Beitragssatz- anpassung nicht vorgesehen erfolgt bedingungs- gemäß entsprechend der Schaden- entwicklung: Der Versicherungs- nehmer kann den Vertrag kün-digen wenn die Erhöhung bestimmte Grenzen überschreitet.

§ 16 Nr. 2

 

erfolgt bedingungs- gemäß. Individuelle Entscheidung des Versicherers - Der Versicherungs- nehmer kann nach jeder Prämien- satzerhöhung kündigen.

§ 16 Nr. 2

 

Brandschäden durch Nutzwärme nicht versichert nicht versichert versichert
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen/ Wäschediebstahl

Diebstahl von Gartenmöbeln/- Geräten

 

versichert mit Entschädigungs- grenzen

§ 3 B Nr. 5/6a/6b

 

nicht versichert nicht versichert
Vom Mieter in das Gebäude eingefügte Gegenstände sofern er die Gefahr trägt versichert sind nur Badewannen, Badeöfen, Waschbecken, sonstige wasserführende Installationen versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost)

§ 1 Nr. 2b, § 7 Nr. 2

 

versichert gegen alle Gefahren (einschließlich Bruch und Frost) § 1 Nr. 2b, § 7 Nr. 2
Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung Zahlung des Neuwertanteils abhängig von Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung

§ 5 Nr. 3a

 

Volle Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung Volle Entschädigung ohne Nachweis der Wiederherstellung/ Wiederbeschaffung
Fahrraddiebstahl versichert mit Entschädigungsgrenze

§ 3 B Nr. 6c

nicht versichert. Einschluß gegen Zuschlag möglich (Klausel 833) Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungssumme.

-Erhöhung möglich-

nicht versichert. Einschluß gegen Zuschlag möglich (Klausel 7110) Entschädigungs- grenze 1% der Versicherungssumme.

-Erhöhung möglich-

Gebäude- und Mobiliar- verglasung bis 3 qm ohne Sonderverglasung versichert § 2 Nr. 10 nicht versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/ Glasarten nicht versichert; separater Vertrag erforderlich für alle Verglasungen/ Glasarten
Kosten für Unterbringung im Hotel o.ä., wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde nicht versichert nicht versichert versichert bis zu 100 Tage Entschädigungs- grenze

-soweit nichts anderes vereinbart wurde pro Tag 1°/°° der Hausrat- Versicherungs- summe

§ 2 Nr. 1h

Kosten für Transport und Lagerung von versichertem Hausrat wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wird nicht versichert nicht versichert versichert bis zu 100 Tage

§ 2 Nr. 1c

Motorbetriebene Rasenmäher, Kranken-fahrstühle, Go-Karts und Spielfahrzeuge; ferner Motoren für Falt und Schlauchboote nicht versichert nicht versichert versichert

§ 1 Nr. 2c

Neuwert- entschädigung Neuwert- entschädigung mit Ausnahmen; Zeitwertent- schädigung

-bei nicht mehr zum Gebrauch bestimmten Sachen

-bei noch zum Gebrauch bestimmten Sachen, deren Zeitwert niedriger als 50% des Wieder- beschaffungspreises ist

Erweiterte Neuwert- versicherung kann vereinbart werden

generell  unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers noch zu verwenden sind.

Sonst Verkaufspreis

§ 18 Nr. 2

generell (unabhängig von Alter und Abnutzung) für alle versicherten Sachen, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers noch zu verwenden sind.

Sonst Verkaufspreis

§ 18 Nr. 2

Sportgeräte versichert sind Falt-, Schlauch-, Kunststoff- boote und Kanus

§ 2 Nr. 1

versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig von der Baustoffart), Surfgeräte und Flugdrachen, nicht jedoch deren Motoren

§ 1 Nr. 2c

versichert sind Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote (unabhängig von der Baustoffart), einschl. Motoren; Surfgeräte und Flugdrachen

§ 1 Nr. 2d

Summen- vanpassung kann vereinbart werden; kein Widerspruch im Einzelfall obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer kann widersprechen
§ 16 Nr. 1
obligatorisch; fester Vertragsbestandteil, Versicherungs- nehmer kann widersprechen
§ 16 Nr. 1
Unter- versicherung wird angerechnet

§ 5 Nr. 2

Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindestver- sicherungssumme je qm Wohnfläche vereinbart wird.

Klausel 834

Verzicht auf Anrechnung möglich, wenn eine bestimmte Mindestver- sicherungssumme je qm Wohnfläche vereinbart wird.

Klausel 7712

Vandalismus nicht versichert versichert § 6 versichert § 6
Versicherungs- summe nach dem Versicherungs-
Fall
Minderung für den Rest der Versicherungs- periode um den Betrag der Entschädigung

§ 19 Nr. 1

keine Minderung durch Entschädigungs- zahlung

§ 27

keine Minderung durch Entschädigungs- zahlung

§ 27

Wertsachen viele unterschiedliche, sich teilweise überschneidende Einzel- entschädigungs- grenzen mit absoluten Beträgen

Behältnisverschluß für Münzen und Schmuck

Geldschrankverschluß einzelvertraglich zu vereinbaren

§ 2 Nr. 3-9

Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken sowie Sachen aus Silber und Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel

Entschädigungs- grenze 20% der Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich

bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht 200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten folgende Entschädigungs- grenzen:

15.000,-- DM für Bargeld

5.000,-- DM für Urkunden

einschl. Sparbücher und Wertpapiere

40.000,-- DM für Schmucksachen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin

§ 19

Definition: Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber und Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel

Entschädigungs- grenze 20% der Versicherungs Summe, Erhöhung ist möglich

bei Aufbewarung der Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlwand- schränke (Mindestgewicht 200 Kg) oder eingemauerter Stahlwand- schränke mit mehrwandiger Tür oder besonders vereinbarter sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheits- merkmalen gelten folgende Entschädigungs- grenzen:

 

20.000,-- DM für Bargeld

5.000,-- DM für Urkunden

einschl. Sparbücher und Wertpapiere

40.000,-- DM für Schmucksachen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin

 

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